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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2006 - 9 K 4/06   

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https://dejure.org/2006,30114
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2006 - 9 K 4/06 (https://dejure.org/2006,30114)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.09.2006 - 9 K 4/06 (https://dejure.org/2006,30114)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. September 2006 - 9 K 4/06 (https://dejure.org/2006,30114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuweisung von Gebäudeeigentum im Bodenordnungsverfahren an den Vertragspartner des Gebäudeeigentümers im Rahmen eines Kaufvertrags über das Gebäudeeigentum ; Überprüfung der Geeignetheit und Zweckerforderlichkeit einer Planänderung im Rahmen des § ...

  • Judicialis

    LwAnpG § 56; ; LwAnpG § 63 Abs. 2; ; FlurbG § 44; ; FlurbG § 60 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.09.1989 - 5 C 3.87

    Flurbereinigung - Abfindung - Planungshoheit der Flurbereinigungsbehörde -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2006 - 9 K 4/06
    Das Flurbereinigungsgericht hat daher zuerst zu klären, ob durch die Änderung der Abfindungsanspruch aus § 44 FlurbG beeinträchtigt wurde (zu alledem BVerwG, U. v. 19.09.1989 - 5 C 3/87 - BVerwGE 82, 313 - RdL 1990, 44 = DOV 1990, 342 = NVwZ 1990, 469).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04

    Flurbereinigungsverfahren; Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Gebäude-

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2006 - 9 K 4/06
    Es ist im Übrigen nicht Sache der Flurbereinigungsbehörde streitige Zivilrechtsverhältnisse zu klären (vgl. auch §§ 12 bis 15 FlurbG; BVerwG, U. v. 14.12.2005 - 10 C 6/04 - DVBl 2006, 842).
  • OVG Thüringen, 05.06.2002 - 7 F 950/00

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Klagebefugnis des Grundstückskäufers gegen die

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2006 - 9 K 4/06
    Aus der - ursprünglichen - Rolle als Nebenbeteiligter kann der Kläger keine Rechtsposition ableiten (vgl. OVG Weimar, U. v. 05.02.2002 - 7 F 950/00 - RZF § 60 LwAnpG Nr. 2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.1998 - 9 K 2/98

    Bodenneuordnung; Verzicht zugunsten Dritter; Bemessung der Funktionalflächen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2006 - 9 K 4/06
    Zu der Frage, in welchem Rahmen ein obligatorischer Kaufvertrag über ein Grundstück im Bodenordnungsverfahren Berücksichtigung finden kann, hat der Senat in seinem Urteil vom 06.09.1998 (- 9 K 2/98 - RdL 1999, 73 - AgrarR 1999, 262 - VIZ 1999, 549) ausgeführt:.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 70 A 1.11

    Umfang der Beteiligung des Eigenbesitzers im Zusammenführungsverfahren: die zur

    Die gegenteilige, auf den gegenüber § 10 Nr. 2 Buchst. d FlurbG engeren Wortlaut des § 56 Abs. 2 LwAnpG abstellende Auffassung des OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil v. 6. September 1998 - 9 K 2/98 -, zit. nach juris Rn 17; dem folgend Urteil v. 13. September 2006 - 9 K 4/06 -, zit. nach juris Rn 44 ff.) erscheint weder zwingend (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, a.a.O., wonach "mit "Inhabern von Rechten an Grundstücken´ ... der in § 10 Nr. 2 Buchst. d FlurbG genannte Personenkreis gemeint [sei], mithin auch die Inhaber von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen") noch sachlich gerechtfertigt.

    Von der gem. § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 52 FlurbG grundsätzlich bestehenden Möglichkeit (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 6. September 1998 - 9 K 2/98 -, zit. nach juris Rn 17; Urteil v. 13. September 2006 - 9 K 4/06 -, zit. nach juris Rn 47), durch Abgabe einer entsprechenden Verzichtserklärung zugunsten des Klägers als "Drittem" im Bodenordnungsverfahren eine Vollziehung der vertraglich vereinbarten Eigentumsübertragung durch Zuordnung des Gebäudeeigentums an ihn zu ermöglichen - in deren Konsequenz dann auch ein Landverzicht der Grundstückseigentümer zu seinen Gunsten und eine Zuordnung des Eigentums am Grund und Boden an ihn möglich geworden wäre -,hat die Beigeladene keinen Gebrauch gemacht.

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